Die Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG unterliegt den datenschutzrechtlichen Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dabei wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit einzuhalten, insbesondere die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO

Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG
An der Alten Zauche 2
14478 Potsdam
0331 / 888 32 - 0
0331 / 888 32 - 17
vorstand@pbg-potsdam.de

Datenschutzbeauftragter
unter o.g. Adresse oder datenschutz@pbg-potsdam.de

Information zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung
Unsere Wohnungsgenossenschaft verarbeitet zum Zwecke der Mitgliederbetreuung, der Wohnungsvergabe, der Verwaltung und Betreuung der Wohnungen und der Abrechnung der laufenden Betriebskosten personenbezogene Daten entsprechend der geltenden Datenschutzvorschriften.

Hiermit möchten wir Sie noch umfassender über die datenschutzkonforme Verarbeitung Ihrer Daten informieren:
Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogene Daten ist ein Vertragsverhältnis, das durch eine Wohnungsbewerbung bzw. durch den Mietvertrag oder durch die Anmietung von Gästewohnungen oder Räumlichkeiten im Servicepunkt K2 zustande kommt
In Ausnahmefällen wird zusätzlich eine ausdrückliche Einwilligung verlangt, beispielsweise zur Bonitätsprüfung bei der Schufa (www.schufa.de) im Rahmen der Wohnungsbewerbung. Ggf. erteilte sonstige Einwilligungen (z.B. für Newsletter) können immer für die Zukunft widerrufen werden. Die auf einer Einwilligung beruhenden Daten werden dann nicht weiter verarbeitet.
Darüber hinaus unterliegt die Datenverarbeitung auch gesetzlichen Regelungen. Dabei kann es im Einzelfall zu Datenübermittlungen an Meldebehörden, das statistische Landesamt (z.B. Zensus) oder an Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden kommen, wenn diese Behörden auf eine konkrete Rechtsgrundlage verweisen. Weiterhin gibt es Aufbewahrungspflichten bei Betriebskostenabrechnungen und Rechnungslegungen. Aus diesen verschiedenen gesetzlichen Regelungen ergeben sich unterschiedliche Speicherdauern. Damit Daten nicht unnötig und unzulässig lange gespeichert werden, sind dem Verwendungszweck angepasste Löschfristen festgelegt worden. So werden beispielsweise Bewerberdaten nach 6 Monaten gelöscht, Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Teilweise müssen Dienstleister beauftragt werden, wie Wärmemessdienste, IT-Dienstleister, Handwerker etc. Diesen Dienstleistern werden nur die für deren Tätigkeit im unserem Auftrag notwendigen Daten übergeben. Dazu werden spezielle Datenschutz- Verträge abgeschlossen, die regelmäßig auf deren Einhaltung geprüft werden.
Eine Übermittlung von Mieterdaten zur Datenverarbeitung außerhalb der EU erfolgt nicht.
Sie haben als die von der Datenverarbeitung betroffene Person das Recht auf Auskunft, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung von Daten, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit.
Sofern Sie zu diesen oder anderen datenschutzrechten Fragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter der Postanschrift des Unternehmens, senden Sie eine E-Mail an datenschutz@pbg-potsdam.de oder wenden Sie sich an eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

 

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