Änderungen beim Kabelfernsehen

Ab 01. Juli 2024 sind Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten abzurechnen. Der Beschluss zur Abschaffung dieses „Nebenkostenprivilegs“ ist jetzt allgemeingültig. Für Nutzer und Nichtnutzer gilt: es wird für alle günstiger!

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Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Ab 01. Juli 2024 sind Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten abzurechnen. Der Beschluss zur Abschaffung dieses „Nebenkostenprivilegs“ ist jetzt allgemeingültig. Früher mussten alle Hausbewohner die Kabelgebühr bezahlen, unabhängig davon, ob sie den Anschluss auch nutzten. Das ist jetzt anders. Unsere Genossenschaft ist dem offiziellen Gesetz aber bereits zuvorgekommen und unsere Mitglieder können ihre Anbieter schon länger frei wählen. Daher besteht für sie kein Handlungsbedarf.

Basis-Kabelanschluss bei PŸUR wird günstiger

Zwei Drittel unserer Wohnungen werden von dem Kabelanbieter PŸUR versorgt. Diese Zusammenarbeit wurde nun verlängert mit einem positiven Nebeneffekt: Die Preise sinken. Monatlich kostet ein Basis-Kabelanschluss nun nur noch 5 Euro. Auch für Neukundinnen und Neukunden. Das verbesserte Angebot wird rückwirkend schon zum 01. März 2024 gültig.