Organe & Gremien So sind wir organisiert
Eine Genossenschaft zeichnet sich durch eine basisdemokratische Organisationsform aus. Grundlage sind die drei Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat die gleichen Rechte und Pflichten und jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
Die Aufgaben der Genossenschaft sind in der Satzung festgelegt und auf die Organe Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand verteilt.
Unsere Vertreter
Die Vertreterversammlung in der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG tritt an die Stelle der Generalversammlung und setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. Die Vertreter sind Mitglieder der pbg und wurden zuletzt 2020 neu gewählt. Sie nehmen als Vertreter der Genossenschaftsmitglieder deren Interessen in der Vertreterversammlung wahr. Dort werden Beschlüsse über bezeichnete Aktualitäten und Angelegenheiten gefasst, die im Genossenschaftsgesetz und in der pbg-Satzung festgelegt sind.
Unser Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Genossenschaft hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern, insbesondere in Zweck und Ziel der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat der pbg besteht gemäß § 24 der Satzung aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. In der Vertreterversammlung am 18.06.2024 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats für fünf Jahre gewählt.
Aktuell im Aufsichtsrat sind
Dr. Knut Sandler: Aufsichtsratsvorsitzender
Martin Jäger: stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Laurenz Merz: Schriftführer
Janina Paulus
Sandro Wätzig
Unser Vorstand
Der Vorstand der pbg besteht aus zwei Personen. Diese müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in Eigenverantwortung. Er hat nur jene Beschränkungen, die in den Gesetzen, der Satzung und den rechtmäßigen Beschlüssen der Organe der Genossenschaft konstituiert sind. Bestellt werden die Mitglieder durch den Aufsichtsrat.

Martin Harsche
Vorstand

Christof Harms Spentza
Vorstand
Unsere Satzung
Die Verfassung einer Genossenschaft – Jede Genossenschaft muss über eine Satzung verfügen. Sie ist die innere Verfassung der Genossenschaft und ergänzt gesetzliche Bestimmungen. Eine Satzung wird schriftlich niedergelegt. Sie bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und Ziele der Genossenschaft und ist damit Leitfaden für den genossenschaftlichen Alltag der Mitglieder und der Organe.