Ihr persönlicher Bereich Mitgliederportal

Das Mitgliederportal der pbg ist Ihr direkter Draht zu uns. Sie erreichen uns rund um die Uhr, schnell unkompliziert und ohne Wartezeiten. Profitieren Sie von Tipps und Infos rund um Ihr Zuhause. Nutzen Sie Formulare und sehen Sie Ihre Daten im aktuellen Überblick.

Registierung

Für die Nutzung des st eine Registrierung notwendig. In unserem Mitgliederportal finden Sie viele nützliche Informationen.

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung und Anwendung brauchen wenden Sie sich an uns, wir helfen gerne weiter.

Nach unserer Satzung ist der Zweck der Genossenschaft die Förderung ihrer Mitglieder – vorrangig durch eine gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung. 

Bei uns erwerben Sie erst eine Mitgliedschaft, wenn Sie einen Nutzungsvertrag mit uns für eine Wohnung schließen. Wohnungen, auf die Sie sich bewerben können, finden Sie unter Wohnungsangebote. (Link zu den aktuellen Angeboten)

Wenn Sie in eine unserer Wohnungen ziehen, werden Sie nicht nur Mieter, sondern gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft. 

Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit zwei Anteilen zu beteiligen. Ein Geschäftsanteil beträgt bei uns 155 €. Einmalig ist zudem eine Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € fällig. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist abhängig von der Größe der Wohnung.

Sie möchten sich verkleinern oder vergrößern oder vielleicht auch gern im Haus in eine andere Etage oder näher an Bekannte und Verwandte ziehen, dann melden Sie sich einfach bei Ihrem für Sie zuständigen Verwalter. Dieser nimmt Ihr Wohnungsgesuch auf und prüft, ob und wann ein Umzug möglich ist. 

Eine Übertragung bzw. Fortsetzung durch den Erben ist möglich, wenn das 

  • neue Mitglied einen Dauernutzungsvertrag für eine Wohnung abschließt oder 
  • als Erbe den bestehenden Vertrag fortsetzt oder 
  • bereits Mitglied der Genossenschaft ist. 

Als Mitglied haben Sie das Recht, durch Kündigung Ihren Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung wird nur zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam und muss mindestens sechs Monate vorher schriftlich bei uns eingehen.