Information Ihre Mitgliedschaft

Gemäß unserer Satzung nehmen wir keine neuen Mitglieder ohne Abschluss eines Dauernutzungsvertrages auf. Fragen zu Ihrer bestehenden Mitgliedschaft beantworten wir hier.

Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft

Nach unserer Satzung ist der Zweck der Genossenschaft die Förderung ihrer Mitglieder – vorrangig durch eine gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung. 

Bei uns erwerben Sie erst eine Mitgliedschaft, wenn Sie einen Nutzungsvertrag mit uns für eine Wohnung schließen. Wohnungen, auf die Sie sich bewerben können, finden Sie unter Wohnungsangebote. (Link zu den aktuellen Angeboten)

Wenn Sie in eine unserer Wohnungen ziehen, werden Sie nicht nur Mieter, sondern gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft. 

Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit zwei Anteilen zu beteiligen. Ein Geschäftsanteil beträgt bei uns 155 €. Einmalig ist zudem eine Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € fällig. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist abhängig von der Größe der Wohnung.

Sie möchten sich verkleinern oder vergrößern oder vielleicht auch gern im Haus in eine andere Etage oder näher an Bekannte und Verwandte ziehen, dann melden Sie sich einfach bei Ihrem für Sie zuständigen Verwalter. Dieser nimmt Ihr Wohnungsgesuch auf und prüft, ob und wann ein Umzug möglich ist. 

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf den Erben über. Die vererbte Mitgliedschaft endet aber mit Schluss es Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Ehe- oder Lebenspartner, der mit Ihnen gemeinsam die Wohnung nutzt, hat das Recht, nach dem Tod in das Nutzungsverhältnis mit der Genossenschaft einzutreten. Der Gesetzgeber behandelt hier Lebenspartner und Ehepartner gleich. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Angehörige, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Wenn allerdings ein wichtiger Grund für die Ablehnung des Eintritts in das Mietverhältnis besteht, kann die Genossenschaft das Vertragsverhältnis kündigen.

Die Nutzung einer Wohnung ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden. Sie wird daher auf den hinterbliebenen Partner, Angehörigen oder Alleinerben übertragen. Dies geschieht nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (Sterbeurkunde, Erbnachweis, Verzichtserklärung).

Besteht kein Mietverhältnis, wird das Geschäftsguthaben bei Fälligkeit an den/die Erben ausgezahlt.

Nur nach Zustimmung durch den Vorstand können Geschäftsanteile übertragen werden.

Übertragung einzelner Anteile

Sollten einzelne Anteile nicht zur Anmietung der Genossenschaftswohnung gebraucht werden, können diese an ein Mitglied bzw. zukünftiges Mitglied übertragen werden. Der Übertragende bleibt weiterhin Mitglied der Genossenschaft

Übertragung aller Anteile

Soweit keine Anteile für die Anmietung einer Wohnung benötigt werden, kann ein Mitglied sein gesamtes Geschäftsguthaben (d.h. alle Anteile) an ein Mitglied bzw. zukünftiges Mitglied übertragen.

Die Neu-Mitgliedschaft ist hier ebenfalls an die Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft gebunden.

 

 

Als Mitglied haben Sie das Recht, durch Kündigung Ihren Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung wird nur zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam und muss mindestens sechs Monate vorher schriftlich bei uns eingehen. 

Ihre Vorteile als Mitglied unserer Genossenschaft

Stabilere Nachbarschaften

Wir engagieren uns für das Miteinander und fördern die Gemeinschaft. Das Sozialmanagement unterstützt Sie in allen Lebenslagen.

Räume für Gemeinschaft

Wie bieten attraktive Kurs- und Raumangebote im Mitgliedertreff sowie geräumige Gästewohnungen im Kuckucksruf.

Persönliche Betreuung

Guter Service und die persönliche Beratung unserer Mitglieder haben für uns einen hohen Stellenwert.

Mitbestimmung

Alle Mitglieder wählen ihre Vertreter. In der jährlichen Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen der Genossenschaft getroffen.

Lebenslanges Wohnrecht

Sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete! Als Mitglied haben Sie bei uns keine Kündigungen aus Eigenbedarf zu befürchten.

Soziale Verantwortung

Faire Mieten sind für uns selbstverständlich. Gewinne investieren wir in unsere Wohnungen und Häuser.