Information Ihre Mitgliedschaft
Gemäß unserer Satzung nehmen wir keine neuen Mitglieder ohne Abschluss eines Dauernutzungsvertrages auf. Fragen zu Ihrer bestehenden Mitgliedschaft beantworten wir hier.
Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft
Wie wird man Mitglied?
Nach unserer Satzung ist der Zweck der Genossenschaft die Förderung ihrer Mitglieder – vorrangig durch eine gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung.
Bei uns erwerben Sie erst eine Mitgliedschaft, wenn Sie einen Nutzungsvertrag mit uns für eine Wohnung schließen. Wohnungen, auf die Sie sich bewerben können, finden Sie unter Wohnungsangebote.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Wenn Sie in eine unserer Wohnungen ziehen, werden Sie nicht nur Mieter, sondern gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft.
Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit zwei Anteilen zu beteiligen. Ein Geschäftsanteil beträgt bei uns 155 €. Einmalig ist zudem eine Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € fällig. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist abhängig von der Größe der Wohnung.
Wie kann ich meine Wohnung wechseln?
Sie möchten sich verkleinern oder vergrößern oder vielleicht auch gern im Haus in eine andere Etage oder näher an Bekannte und Verwandte ziehen, dann melden Sie sich einfach bei Ihrem für Sie zuständigen Verwalter. Dieser nimmt Ihr Wohnungsgesuch auf und prüft, ob und wann ein Umzug möglich ist.
Was passiert mit der Mitgliedschaft und den Anteilen nach dem Tod?
Beim Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft zunächst auf die Erben über und endet automatisch mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist (§ 9 der Satzung).
Mit der Mitgliedschaft gehen auch die Geschäftsanteile und das Geschäftsguthaben auf die Erben über. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird das Guthaben als sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Erben ausgezahlt.
Möchte ein Erbe die Mitgliedschaft über das Jahresende hinaus fortsetzen – etwa um die Wohnung weiter zu nutzen – muss er selbst der Genossenschaft als Mitglied beitreten.
Für das Nutzungsverhältnis gilt:
Der Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige, die mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, können gemäß § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Besteht kein solcher Angehöriger oder wird das Eintrittsrecht nicht genutzt, wird das Mietverhältnis nach § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt.
Die Erbenstellung ist durch entsprechende Nachweise (z. B. Sterbeurkunde, Testament oder Erbschein) zu belegen. Besteht kein Mietverhältnis, wird das Geschäftsguthaben bei Fälligkeit an die Erben ausgezahlt.
Kann ich Geschäftsanteile übertragen?
Nur nach Zustimmung durch den Vorstand können Geschäftsanteile übertragen werden.
Übertragung einzelner Anteile
Sollten einzelne Anteile nicht zur Anmietung der Genossenschaftswohnung gebraucht werden, können diese an ein Mitglied bzw. zukünftiges Mitglied übertragen werden. Der Übertragende bleibt weiterhin Mitglied der Genossenschaft
Übertragung aller Anteile
Soweit keine Anteile für die Anmietung einer Wohnung benötigt werden, kann ein Mitglied sein gesamtes Geschäftsguthaben (d.h. alle Anteile) an ein Mitglied bzw. zukünftiges Mitglied übertragen.
Die Neu-Mitgliedschaft ist hier ebenfalls an die Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft gebunden.
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Als Mitglied haben Sie das Recht, durch Kündigung Ihren Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung wird nur zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam und muss mindestens sechs Monate vorher schriftlich bei uns eingehen.
Ihre Vorteile als Mitglied unserer Genossenschaft
Stabilere Nachbarschaften
Wir engagieren uns für das Miteinander und fördern die Gemeinschaft. Das Sozialmanagement unterstützt Sie in allen Lebenslagen.
Räume für Gemeinschaft
Wie bieten attraktive Kurs- und Raumangebote im Mitgliedertreff sowie geräumige Gästewohnungen im Kuckucksruf.
Persönliche Betreuung
Guter Service und die persönliche Beratung unserer Mitglieder haben für uns einen hohen Stellenwert.
Mitbestimmung
Alle Mitglieder wählen ihre Vertreter. In der jährlichen Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen der Genossenschaft getroffen.
Lebenslanges Wohnrecht
Sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete! Als Mitglied haben Sie bei uns keine Kündigungen aus Eigenbedarf zu befürchten.
Soziale Verantwortung
Faire Mieten sind für uns selbstverständlich. Gewinne investieren wir in unsere Wohnungen und Häuser.