Neue Satzung der pbg ist in Kraft getreten

Die Vertreterversammlung hat am 18. Juni 2026 einige Änderungen der Satzung beschlossen. Die Eintragung der Satzungsänderungen ins Genossenschaftsregister ist zwischenzeitlich nun auch erfolgt.

Die von der Vertreterversammlung am 18. Juni 2026 beschlossenen Satzungsänderungen wurden am 5. Oktober 2026 in das Genossenschaftsregister eingetragen. Die Satzung ist damit rechtskräftig geworden.

Im Vergleich zur Fassung aus dem Jahr 2022 gibt es neben kleineren redaktionellen Änderungen eine neue Einteilung der erforderlichen Geschäftsanteile je Wohnung. Hierbei wird ab sofort nur noch anhand der Wohnfläche in Quadratmetern unterschieden, statt vorher noch zusätzlich nach Anzahl der Zimmer. Dadurch ergibt sich eine vereinfachte Handhabung bei der Berechnung und eine deutliche bessere Nachvollziehbarkeit. Ob und welche Auswirkungen sich aus dieser Änderung auf die bisher eingezahlten Geschäftsanteile eines jeden Mitglieds ergeben, prüfen wir derzeit sorgfältig.

Über die wichtigsten Änderungen in der Satzung werden wir zudem im nächsten Mitgliedermagazin der pbg berichten.

Schon jetzt können Sie auf unserer Webseite die vollständige, aktualisierte Satzung einsehen und herunterladen oder sprechen Sie uns für ein gedrucktes Exemplar der Satzung direkt an.

Haben Sie Fragen?
Dann melden Sie sich gern bei uns.

Telefon: 0331 88832-0

E-Mail: info@pbg-potsdam.de