Es ist wieder so weit: 2025 steht die Neuwahl unserer Vertreterinnen und Vertreter an. In unserer Genossenschaft wählen unsere Mitglieder alle fünf Jahre ihre Vertreter und Vertreterinnen. Als Mitglied können sie selbst kandidieren oder andere Mitglieder vorschlagen, denn jede Stimme zählt und wird gehört.
Alle Infos auf einen Blick
Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahl wurde durch die amtierenden Vertreterinnen und Vertreter ein Wahlvorstand gewählt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzender: Martin Jäger ( Aufsichtsratsmitglied)
- stellv. Vorsitzender: Christof Harms-Spentza ( Vorstandsmitglied)
- Schriftführerin: Gabriele Fritze
- Mitglied: Monique Grätz
- Mitglied: Frank Drewnick
Im Dezember geht’s los, im Februar wird gewählt
Doch bevor im Februar 2025 gewählt werden kann, benötigen wir Ihre Wahlvorschläge.
Jedes Mitglied kann sich selbst und andere als Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Ein vorbereitetes Formular für diese Vorschläge haben sie bereits per Post von uns erhalten. Sie finden das Formular aber auch hier noch einmal: Vorlage Kandidatenvorschlag.
Wahlvorschläge dürfen bis zum 15. Januar 2025 um 16 Uhr gemacht werden.
Eine Liste mit den wahlberechtigten Mitgliedern liegt ab dem 10. Dezember 2024 in unserer Geschäftsstelle aus.
Nach der Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand erhalten alle unsere Mitglieder dann im Februar auch die Unterlagen für die Briefwahl, mit welcher dann die eigentliche Wahl der Vertreterinnen und Vertreter durchgeführt wird.
Wahltag ist der 26. Februar 2025. Alle Wahlbriefe müssen bis 16:00 Uhr des Wahltages in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die Vertreterwahl findet in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl statt. Für je 60 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen . Mindestens 50 Vertreter und 15 Ersatzvertreter müssen es sein. Die genaue Zahl der zu wählenden Vertreter ergibt sich zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2024.
Wahlberechtigt ist jede Person, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der Genossenschaft ist.
Wählbar ist dabei jede natürliche, unbeschränkt, geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist. Ausgenommen sind der Vorstand und der Aufsichtsrat, da sie bereits Ämter der Genossenschaft bekleiden.
Machen Sie mit! Ihre Stimme hat Gewicht.
Wichtige Termine im Überblick
09. Dezember 2024 Bekanntmachung der Wahl
10. Dezember 2024 Liste mit wahlberech-tigten Mitgliedern liegt in unserer Geschäfts-stelle aus
15. Januar 2025 Einreichungsfrist für die Kandidatenvorschläge bis 16:00 Uhr
29. Januar 2025 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
12. Februar 2025 Versand der Wahl-unterlagen
26. Februar 2025 Einreichungsfrist für die Wahlbriefe bis 16:00 Uhr
02. April 2025 Bekanntgabe des Wahlergebnisses